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22.05.2019
Mitgliederversammlung beschließt Beitragsfreiheit für Schüler und grundständig Studierende
Schüler und grundständig Studierende sind im LV Bayern ab dem 1. Juni beitragsfrei - dies wurde auf der diesjährigen Jahrehauptversammlung beschlossen.
Die Beitragsfreiheit gilt während der Ausbildung an der Berufsfachschule bzw. während des grundständigen Studiums und auch noch - wie bisher - die ersten 6 Monate nach dem jeweiligen Abschluss.
Ab dem 7. Monat nach Abschluss ist der reguläre Mitgliedsbeitrag je nach Berufsstatus fällig.