Videotherapie - Tipps und Fakten rund um die erfolgreiche Einführung in der Praxis
Seit dem 01. April 2022 ist sie Teil der Regelversorgung, seit Mitte April bietet PHYSIO-DEUTSCHLAND seinen Mitgliedern ein exklusives Vorteilsangebot in Kooperation mit der Firma Noventi zur Einführung an und am 27. April 2022 fand ein Auftaktwebinar zur neuen Kooperation statt – die Rede ist von der Videotherapie im Bereich der Physiotherapie. AUf dieser Seite informieren wir über Fakten und Vorteile – inhaltlich und kostentechnisch.
Videotherapie - Fakten und Möglichkeiten
Auch über den 01. April 2022 hinaus darf jede Praxis sogenannte telemedizinische Leistungen (Videotherapie) abgeben. Einige Voraussetzungen müssen dafür allerdings erfüllt werden. Beispielsweise müssen sowohl Patientinnen und Patienten als auch die Therapeutinnen und Therapeuten damit einverstanden sein, dass Behandlungen via Video stattfinden. Die erste Behandlung einer Verordnung muss immer als Präsenztermin stattfinden. Folgetermine können mithilfe einer zertifizierten Software eines Videodienstanbieters in den zugelassenen Praxisräumen von den Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt werden – insofern beide Seiten damit einverstanden sind.
Für die Einführung der Möglichkeit zur Videotherapie in der Physiotherapiepraxis gibt es finanzielle Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für die Anschaffung der erforderlichen Hard- und Software. Die Beträge stehen bereits fest und sind im Faktenblatt für 2022 und die Folgejahre entsprechend benannt. Das Verfahren zur Kostenerstattung ist gerade in der Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband. Sobald hier alle Details geklärt sind, werden wir ausführlich berichten.
Auch wenn der Feinschliff zur Kostenerstattung noch läuft, spricht nichts dagegen schon jetzt die Voraussetzungen zur Abgabe einer Videotherapie zu schaffen und diese den PatientInnen anzubieten.
In unserem Faktenblatt finden Interessierte alle Informationen rund um die Abgabe der Videotherapie sowie die Liste der möglichen Heilmittelpositionen, die für die Videotherapie in Betracht kommen. Bei einer Neueinführung eines Serviceangebotes in der Physiotherapiepraxis stellen sich viele Fragen – einige Antworten finden Interessierte bereits im Fragen-Antworten-Katalog zur Videotherapie, der in den nächsten Wochen sicher noch um weitere Fragen und Antworten erweitert wird.
Zum Hintergrund: Wo ist was geregelt
Bereits im Oktober 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss durch eine Ergänzung in der Heilmittel-Richtlinie (§ 6 und §11) den Weg für die Videotherapie in der Physiotherapie frei gemacht. Im Bundesrahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und die Physiotherapieverbänden findet sich in §3 „Grundsätze der Leistungserbringung“ ein Verweis auf die Durchführung von telemedizinischen Leistungen. Alle Details rund um die technische Durchführung der Videotherapie in der Physiotherapie sind in der neuen Anlage 8 des Bundesrahmenvertrages zusammengefasst – einfach hier klicken und herunterladen.
Sobald die finalen Regelungen zur Kostenerstattung vereinbart sind, werden wir berichten. Haben Sie Fragen zur Videotherapie oder zur Kooperation mit Noventi? Dann schreiben Sie uns gerne an info(at)physio-deutschland.de oder wenden Sie sich an Ihren Landesverband von PHYSIO-DEUTSCHLAND.
Kooperation mit Vorteilen für Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND
Gemeinsam mit unserem langjährigen Kooperationspartner NOVENTI azh srzh zrk haben wir das perfekte Paket zum
Einsatz der Videotherapie für Sie geschnürt: Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND erhalten ab sofort 15 Prozent
Rabatt auf den monatlichen Lizenzpreis, eine kostenfreie 3-monatige Testphase sowie eine kostenlose Schulung rund
um die Thematik der Videotherapie.
Die NOVENTI Videosprechstunde wurde speziell für Heilmittelerbringer entwickelt, ist zertifiziert und erfüllt alle
technischen Vorgaben. Das Angebot kann umgehend für die Videotherapie eingesetzt werden. Behandlungsnachweise
via PDF werden aktuell in das System integriert und können ab Mai 2022, auch rückwirkend für den Monat April,
abgerufen werden.
Gruppen-Calls, Chatfunktion, unbegrenzte Lizenzen für alle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie vieles mehr ist
inklusive. Wie funktioniert das mit der Videosprechstunde? Das und einiges mehr erfahren Interessierte in einem
Auftakt-Webinar zur neuen Kooperation aus erster Hand.
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