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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des LV Bayern im Deutschen Verband für Physiotherapie

Stand: 4.11.2020   

1. Der  Landesverband Bayern haftet nicht für die Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referenten vermittelten Lehrinhalte.

2. Müssen Fortbildungsveranstaltungen wegen einer Erkrankung des Referenten, wegen mangelnder Teilnehmerzahl oder wegen anderer Gründe, die vom Landesverband Bayern nicht zu vertreten sind, abgesagt werden, hat der Teilnehmer einen Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Kursgebühren. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Teilnehmer/Kursplatzbewerber, im folgenden ausschließlich „Teilnehmer" genannt,  bereits weitere Kosten entstanden sind. Falls die Fortbildungsveranstaltung nicht stattfinden sollte, werden die Teilnehmer – soweit faktisch noch möglich -  schriftlich oder notfalls telefonisch vom LV Bayern informiert.

3. Sagt der Teilnehmer seine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ab, so gelten folgende Teilnahme- bzw. Stornobedingungen:

a) Absagen vor einer Kurszusage:

Die Kurszusage wird an die Teilnehmer unter Angabe des Zahlungsziels für die Kursgebühren versandt, sobald genügend Anmeldungen eingegangen sind und geht dem Teilnehmer spätestens 2 Wochen vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung zu. Falls ein Teilnehmer seine  Anmeldung bis zur erfolgten Zusage zurückziehen möchte, so muss dies schriftlich - und in der Geschäftsstelle in Haar eingehend – geschehen. Geht ein derartiges Schreiben vor dem Versenden der Kurszusage ein, fallen für den Teilnehmer weder Stornogebühren noch Kursgebühren an.

b) Bedingungen nach erfolgter Kurszusage:

Aufgrund der festen Reservierung des Kursplatzes bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühren auch dann bestehen, wenn  der Teilnehmer die Zahlungsfrist nicht einhält oder nicht an der Fortbildung teilnimmt. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Kursgebühr steht es dem  LV Bayern frei, den Kursplatz an einen Ersatzteilnehmer zu vergeben.

Auch eine Absage eines Teilnehmers nach erfolgter Kurszusage muss schriftlich erfolgen.

Die Absage entfaltet erst dann Wirksamkeit, wenn ihre schriftliche Bestätigung durch den  Landesverband Bayern beim Teilnehmer eingegangen ist.

c) Stornoregelung nach erfolgter Kurszusage:

  • Bei Absage des Teilnehmers, eingehend in der Geschäftsstelle in einem Zeitraum von 28 bis 14 Kalendertagen vor Kursbeginn (bei zugesagten Kursen ) sind 50 % der Kursgebühr zu bezahlen.

  • Bei Absage des Teilnehmers, eingehend in der Geschäftsstelle  in einem  Zeitraum von weniger als 14 Kalendertagen vor Kursbeginn (bei zugesagten Kursen), wird die gesamte Kursgebühr zur Zahlung fällig.

  •  Bei Absage des Teilnehmers, eingehend in der Geschäftsstelle in einem Zeitraum mehr als 29  Kalendertagen vor Kursbeginn sind keine Stornogebühren zu bezahlen.                                        

d) Sonstiges: Bei mehrteiligen Seminaren, die nur in ihrer Gesamtheit gebucht werden können, ist die Absage bzw. Kündigung einzelner Kursteile nicht möglich. Auch bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursteilen ist daher die Kursgebühr in ihrer gesamten Höhe fällig. Werden Teile der Fortbildung bzw. des Unterrichts vom Kursteilnehmer versäumt, erfolgt keine anteilige Rückvergütung der Kursgebühr.

4. Teilnehmer können ihre Kursplätze nicht untereinander tauschen. Die Vergabe von Kursplätzen ist allein Sache des LV Bayern im Einvernehmen mit der jeweiligen Kursleitung.

5. Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen des Teilnehmers und des LV Bayern als bestätigt, wenn:

  • dem LV Bayern eine schriftliche, verbindliche Anmeldung vorliegt,

  • der Teilnehmer die speziellen Teilnahmebedingungen für den Kurs erfüllt,

  • an den Teilnehmer eine schriftliche Kurszusage entsprechend Ziff.  3. durch den LV Bayern versandt wurde. 

6. Bei Kursen, deren erfolgreicher Abschluss zur Erreichung einer Zertifikatsposition gemäß  den Vereinbarungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen führen soll, ist der Teilnehmer zur Teilnahme am Unterricht und an allen Lehr/-Lernziel-Kontrollen verpflichtet. Es gilt die jeweilige aktuelle Fassung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung bzw. der „Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen“ nach § 124 Abs. 4 SGB V. Werden Teile der Fortbildung bzw. des Unterrichts vom Teilnehmer versäumt und erreicht er  dadurch die erforderliche Mindeststundenzahl nicht, wird er nicht zur Prüfung zugelassen. Über den Umfang des nachzuholenden Unterrichts entscheidet der Referent auf der Grundlage der Regularien seiner Fachgesellschaft. Sollte ein Teilnehmer eine abschließende Prüfung, gegebenenfalls auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, so besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren.

7. Die Teilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die Kursteilnehmer untereinander oder insbesondere an Patienten vornehmen, handelt der Teilnehmer auf eigene Gefahr und Risiko. Der LV Bayern empfiehlt deshalb dem Kursteilnehmer den Abschluss einer entsprechenden Versicherung (z. B. Berufshaftpflichtversicherung). Schadensersatzansprüche gegen die Referenten und den LV Bayern sind außer in den Fällen einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Schadensverursachung  und einer Verletzung des Körpers bzw. Lebens ausgeschlossen.

 8. Die Kursgebühren des LV Bayern werden nach Mitgliedern (OM) und Nichtmitgliedern (NM) unterschieden. Aufgrund ihrer Verbandszugehörigkeit erhalten die  Mitglieder des  LV Bayern und die der anderen Landesverbände des Deutschen Verbands für Physiotherapie (vorausgesetzt Mitgliedsnummer liegt bei der Anmeldung vor) bei einer Kurszusage die günstigere Kursgebühr für Mitglieder in Rechnung gestellt. 

Die Mitgliedschaft ist personenbezogen. Bei der Fortbildungsanmeldung können daher die Mitglieder ihre durch die Mitgliedschaft zugesicherte günstigere Mitglieds-Kursgebühr nicht auf Angestellte (NM) oder freie Mitarbeiter (NM) übertragen.

Nichtmitglieder, die sich zu einer Fortbildung anmelden und dem Verband beitreten wollen, müssen die Beitrittserklärung zusammen mit der Anmeldung oder spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Fortbildungsanmeldung beim LV vorlegen, um die günstigeren Konditionen für Mitglieder zu erhalten. Nicht nur zu den oben benannten Zeitpunkten, sondern  auch zum Kursbeginn und bis zu dessen Ende muss  eine Mitgliedschaft bestehen, um die günstigere Fortbildungsgebühr für Mitglieder in Anspruch nehmen zu können. Ist dies nicht der Fall, gelten die Kursgebühren für Nicht-Mitglieder.

9. Der LV  Bayern bietet den Kursteilnehmern einen Frühbuchervorteils- und Gruppenrabatt  ausschließlich auf  Basis der nachfolgenden Konditionen an:

a) Der Frühbuchervorteilsrabatt wird nur für Kurse gewährt, die in einer angekündigten Sonderaktion des LV Bayern unter Hinweis auf den Frühbuchervorteilsrabatt angeboten werden. Bei diesen Sonderaktionen  ist eine kostenlose Stornierung bis 8 Wochen vor Kursbeginn ausgeschlossen.

b) Gruppenrabatt: Wenn eine Praxis oder die fachliche Leitung einer Klinikabteilung eine Gruppe von mehr als 4 Personen für einen Kurs verbindlich angemeldet hat, wird dem Praxisinhaber bzw.  den Kursteilnehmern jeweils einzeln (abhängig von der Rechnungstellung) ein Rabatt von 5 % auf die Kursgebühren gewährt.

10. Datenschutz: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle des E‑Mail‑Kontaktes oder einer Anmeldung alle für die Kontaktierung erforderlichen persönlichen Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Berufsbezeichnung, Telefon‑, Fax‑ und Mobilfunknummern, E‑Mail‑Adressen etc. elektronisch erfasst, gespeichert und verwaltet werden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Die erhobenen Daten sind notwendig für die sachgerechte Erfüllung des Vertrages und werden – auch digital – bearbeitet sowie gespeichert.  Der Teilnehmer stimmt der auch digitalen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung ausdrücklich zu.

Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass er vom LV Bayern auch in Zukunft mittels Newsletter oder Postversand Angebote über Fortbildungen und Veranstaltungen erhält. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Landesverband Bayern als Fortbildungsveranstalter seinen Namen, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse streng vertraulich und ausschließlich zur Verwendung im Hinblick auf die Fortbildungsveranstaltung (z.B. bei kurzfristiger Absage) an den Referenten weitergibt.

Ein Widerspruch kann jederzeit auf schriftlichem Wege mitgeteilt werden.

Verfasser: Deutscher Verband für Physiotherapie LV Bayern e.V.. Leibstr. 24, 85540 Haar