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Arbeiten im Ausland - Anerkennung deutscher Physiotherapieabschlüsse in Europa und weltweit

  Innerhalb Europas erfolgt die berufliche Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU. Es ist geregelt, dass die deutsche Ausbildung zum Physiotherapeuten grundsätzlich der Ausbildung der übrigen Länder der Europäischen Union gleichzustellen ist, weil eine vergleichbare Berufsbefähigung vermittelt und auf eine vergleichbare berufliche Funktion und Verantwortung vorbereitet wird.
Die Berufsgruppe der Physiotherapeuten zählt zu den reglementierten Berufen, für deren Berufszugang und Berufsausübung die Gleichwertigkeitsfeststellung der Berufsqualifikation erforderlich ist. Den anerkennenden Behörden des aufnehmenden Staates bleibt das Recht vorbehalten, jeden Einzelfall zu prüfen und ggf. Ausgleichsmaßnahmen zu verlangen. Eine unmittelbare Anerkennung ohne Auflagen erfolgt nur dann, wenn die deutsche Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede im Vergleich zu der Ausbildung des aufnehmenden Landes aufweist. Sind wesentliche Unterschiede festzustellen, kann dem Antragsteller (nach einer Wahl) ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung auferlegt werden, wenn nicht die nachgewiesene Berufserfahrung geeignet ist, evtl. Defizite auszugleichen.

Der Europäische Berufeausweis u.a. für Physiotherapeuten ist gemäß der o.g Richtlinie 2013/55/EU seit 18. Januar 2016 eingeführt worden. Der Berufeausweis wird im elektronischen Verfahren eingesetzt, wodurch Abläufe harmonisiert und erleichtert werden. Jedoch bleiben bis auf Weiteres der Regelungsmechanismus und die behördlichen Anordnungen des Anerkennungsverfahrens für Physiotherapeuten bestehen.
Informationen zum Europäischen Berufeausweis finden Sie unter EPC (European professional card).

  Im nicht europäischen Ausland gibt es keine vertraglichen Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen. Die zuständigen Behörden prüfen die Gleichwertigkeit der Ausbildung im Einzelfall. Erfahrungsgemäß werden von den außereuropäischen Ländern in Übersee umfangreiche Nachqualifizierungen gefordert.

Mitglieder finden zusätzliche Informationen über den Mitgliederbereich:

  • Länderspezifische Informationen für alle europäischen Länder und Übersee. Sie enthalten Details zur Anerkennung und Berufstätigkeit.

  • Länderspezifische Erfahrungsberichte
    finden Mitglieder zu ausgewählten Ländern im Volltext oder gelistet in der Literaturübersicht zu länderspezifischen Berichten.

  • Programme und Stipendien
    Mitglieder erfahren hier mehr zu Arbeits- oder Studienaufenthalten sowie über die Projektarbeit in Entwicklungsländern.

  • FAQs – häufig gestellte Fragen zur Auslandstätigkeit