Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
07.06.2024

Kostenträger geben Hochwasser-Sonderregelungen für betroffene Regionen bekannt / Bayerisches Wirtschaftsministerium startet Soforthilfeprogamm (Update: 14.06.2024)

Am 5. Juni 2024 haben die Kostenträger auf die aktuelle Hochwassersituation in Teilen von Bayern und Baden-Württemberg reagiert und Sonderregelungen für den Heilmittelbereich veröffentlicht. Diese sind nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Ziel der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes ist, die Behandlungskontinuität unter den gegebenen Umständen in den betroffenen Regionen sicherzustellen. So können vom Hochwasser betroffene Praxen neben der Möglichkeit zur Videotherapie erforderliche Behandlungen auch außerhalb der zugelassenen Praxisräume erbringen. Hausbesuche sind auch ohne entsprechende Verordnung dafür möglich, allerdings ohne Anspruch auf die Hausbesuchsvergütung. Die Behandlungen sind mit dem Kürzel „HW“ für Hochwasser zu kennzeichnen.

Weiterhin spricht sich der GKV-Spitzenverband dafür aus, dass Prüfungen zu räumlichen Voraussetzungen, Mindestöffnungszeiten und Meldungen von Mitarbeitenden ausgesetzt wird.

Für den Fall, dass Originalunterlagen durch das Hochwasser verloren oder nicht mehr nutzbar sind, erläutert der GKV-Spitzenverband das Vorgehen für die Abrechnung von Leistungen. Alle Verordnungskopien oder Ersatzunterlagen sind ebenfalls mit dem Kürzel HW zu kennzeichnen. 

Heilmittelpraxen, bei denen die abrechnungsbegründen Originalverordnungen für vor Hochwasserbeginn durchgeführte Behandlungen gänzlich verlorengegangen sind und keine „Ersatzverordnungen“ oder „Verordnungskopien“ vorliegen und auch kein Abrechnungsdatensatz vorhanden ist (vergleiche Fallgestaltung 4. Im Informationsschreiben der Kostenträger), empfehlen wir, sich bei ihrem Landesverband zu melden. Physio Deutschland wird dem GKV-Spitzenverband gegebenenfalls eine Liste der betroffenen Praxen zukommen lassen. Die Krankenkassen prüfen dann je Einzelfall eine Härtefallregelung.

Soforthilfeprogramm in Bayern (Update vom 14.06.2024)

Mit dem Soforthilfeprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums können betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern unterstützt werden. Die Antragsberechtigung setzt voraus, dass sich die Betriebsstätte bzw. die wirtschaftsnahe Infrastruktur in Bayern befindet und die Hochwasserschäden ab dem 31. Mai 2024 entstanden sind.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium stimmt die für die o.g. Soforthilfe notwendigen Richtlinien aktuell mit den beteiligten Stellen ab. Die Richtlinien werden in Kürze ergänzt. Auf Basis dieser Richtlinien können Anträge bei den zuständigen Bezirksregierungen gestellt werden. Unabhängig vom Inkrafttreten der Richtlinien kann schon jetzt mit der Behebung der Schäden begonnen werden. Eine Dokumentation der entstandenen Schäden wird dringend empfohlen. Im Rahmen der Soforthilfen ist aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben die Schadensfeststellung durch einen anerkannten Sachverständigen nötig.

Darüberhinaus gibt es Finanzierungshilfen der LfA Förderbank Bayern, Härtefonds bei drohender Existenzgefährdung sowie Steuerliche Erleichterungen.

Weiterführende Infos zum Soforthilfeprogramm in Bayern gibt es hier: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/hochwasser-soforthilfen/#c20368

Physio Deutschland unterstützt betroffene Mitgliedspraxen-Praxen

"Wir begrüßen, dass der GKV-Spitzenverband schnell ein Signal an betroffene Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sendet“, erklärt Markus Norys, stellvertretender Bundesvorsitzender von Physio Deutschland und Vorsitzender im Landesverband Bayern. Die Landesgeschäftsstellen von Physio Deutschland in Bayern und Baden-Württemberg unterstützen die betroffenen Mitgliedspraxen bestmöglich und stehen für Fragen rund um die Sonderregelungen zur Verfügung.

Ob und in wie weit weiterführende Unterstützung erforderlich ist, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch offen. „Wir bewerten die Lage fortlaufend, um – wenn erforderlich – weitere Unterstützungsmaßnahmen anzustoßen“, betont Markus Norys.