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GKV zu den neuen Zulassungsempfehlungen
Der GKV Spitzenverband hat auf die Veröffentlichung des Magazins Unternehmen
Praxis im Zusammenhang mit der neuen Zulassungsempfehlung reagiert und uns
beigefügten Artikel zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Zum Thema räumliche Trennung bei Angeboten im Bereich der Trainingstherapie/des
Gerätetrainings möchten wir entsprechend unserer Meldung auf der Homepage in
Bezug auf den Artikel von Buchner nochmals unsere Auffassung klarstellen:
Entsprechende Angebote der Praxen erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen, wenn
die Behandlung bzw. das Training unter physiotherapeutischer Anleitung/Aufsicht
erfolgt und diese z.B. Teil eines Präventions-, Behandlungs- bzw. einer
Rehabilitationsprogrammes/Nachsorge ist. Das Angebot in unseren Praxen grenzt
sich insofern zu Angeboten kommerzieller Anbieter aus dem Bereich Fitness fachlich
klar ab.
Zum GKV-Artikel gelangen Sie HIER.