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27.08.2019

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

Am 15. August 2019 stand das Thema Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HM-RL ZÄ) auf der Tagesordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieser hat die Anpassung an das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und eine Überarbeitung zu weiteren Änderungen beschlossen. Damit setzt der G-BA eine Forderung von PHYSIO-DEUTSCHLAND um.

Zeitplan für Überarbeitung

Der Zeitplan des G-BA sieht vor, dass bis November eine Beratung in den internen Gremien zur Überarbeitung der HM-RL ZÄ erfolgt. Im November 2019 schließt sich dann ein Stellungnahmeverfahren an. Mit der Beschlussfassung ist dann im Mai 2020 zu rechnen.

Mehr zur Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

Die HM-RL ZÄ ist seit dem 01. Juli 2017 in Kraft und soll Rechtssicherheit für Zahnärzte, Patienten, Krankenkassen und auch für uns Heilmittelerbringer bewirken.

Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND finden umfangreiche Informationen zur aktuell bestehenden HM-RL ZÄ nach dem Login hier auf der Homepage unseres Bundesverbands.

Wir werden aktuell über die weitere Bearbeitung und dann auch über das Stellungnahmeverfahren zur HM-RL ZÄ in unseren Medien berichten.
Haben Sie Fragen oder Dinge, die an der HM-RL ZÄ unbedingt geändert werden sollten? Dann schreiben Sie eine E-Mail an unseren Bundesverband info(at)physio-deutschland.de, Stichwort HM-RL ZÄ.

  • Den Beschluss des G-BA zur Überarbeitung finden Interessierte hier.