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19.01.2018

Beihilfesätze im Anhörungsverfahren

Nachdem sich jahrelang nichts im Bereich der Beihilfesätze verändert hat, kommt jetzt endlich – auch aufgrund des hartnäckigen Nachhakens von Seiten der Berufsverbände – Bewegung ins Spiel. Aktuell wird auf Bundesebene ein Referentenentwurf beraten. Dieser sieht eine zweistufige Erhöhung der beihilfefähigen Höchstbeträge von 20 Prozent in der ersten Stufe und weitere 10 Prozent in der zweiten Stufe vor. Sollte es hier zu einem entsprechenden Beschluss kommen, gelten die neuen Sätze zunächst nur für Bundesbeamte. Ob, wann und in welcher Höhe es zu Anpassungen auf Landesebene kommt, wird von den einzelnen Bundesländern entschieden. In Bayern sind wir bereits sowohl mit dem zuständigen Ministerium als auch mit Vertretern des Landtags im Gespräch, um möglichst zügig zum einem befriedigendem Ergebnis zu kommen. Selbstverständlich informieren wir Sie umgehend, sobald konkrete Fakten vorliegen.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Pressemitteilung des SHV zu diesem Thema:

www.physio-deutschland.de/fachkreise/news-bundesweit/einzelansicht/artikel/shv-pressemitteilung.html