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28.06.2017

HMR für Zahnärzte: Genehmigungsverzicht / Übergangsregelungen

Wie bereits berichtet, wird zum 1. Juli die neue Heilmittelrichtlinie Zahnärzte in Kraft treten. Die HMR und den HMK sowie entsprechende Erläuterungen haben wir Ihnen schon zukommen lassen. Diese Dokumente stehen unseren Mitgliedern auch jeder Zeit im Download-Bereich unserer Homepage www.bay.physio-deutschland.de zur Verfügung (Einloggen nicht vergessen!).

Genehmigungsverzicht
In Bayern hatte uns bereits die AOK darüber informiert, dass sie auch bei Zahnarztverordnungen auf die Genehmigung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichtet.
Nun unterrichtet der vdek uns, dass die Ersatzkassen, genau wie im vertragsärztlichen Bereich, auch im vertragszahnärztlichen Bereich bis auf weiteres auf ein Genehmigungsverfahren verzichten werden.

Übergangsregelung Muster 16
Der AOK-Bundesverband  informiert uns, dass die Kassen davon ausgehen, dass die Vertragszahnärzte ab dem 01.07.2017 für die Heilmittelverordnungen die dafür vereinbarten Verordnungsvordrucke nutzen werden. Sollten Zahnärzte im Zeitraum vom 01.07. – 30.09.2017 ausnahmsweise doch noch Heilmittel auf Muster 16 verordnen, werden diese von der AOK anerkannt, wenn die Heilmittelverordnungen den übrigen Vorgaben der zum 01.07.2017 in Kraft tretenden HM-RLZÄ entsprechen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • das ,,Personalienfeld" (Angaben zur Krankenkasse, Versicherten und Vertragszahnarzt)

  • die Angabe der im Heilmittelkatalog aufgeführten vollständigen zahnärztlichen lndikationsschlüssel bzw. Diagnosegruppe (2.8. CD1a, CSZb oder OFZ),

  • die Einhaltung der Verordnungshöchstmengen je Erst- und Folge-VO (6 bzw. 10 Einheiten)

  • die korrekte Angabe der verordnunqsfähiqen Heilmittel gemäß Heilmittelkatalog ZA

Die Ersatzkassen (vdek), werden nur das neue Verordnungsformular akzeptieren.

Da der Monat Juli bereits angebrochen ist, gehen wir davon aus, dass die Ersatzkassen im Juli noch kulant damit umgehen werden. Dennoch empfehlen wir Ihnen dringend, ab sofort nur noch neue Verordnungsvordrucke bei Versicherten der Ersatzkassen anzunehmen.

Alle wichtigen Infos im Überblick gibt es für unsere Mitglieder auch unter folgendem Link auf der Homepage unseres Bundesverbands (Einloggen nicht vergessen!): https://www.physio-deutschland.de/fachkreise/beruf-und-bildung/freiberufler/heilmittel-richtlinie-zahnaerzte.html