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18.09.2017

Thema des Monats: Vergütung – heute: Was hat es eigentlich mit der Grundlohnsumme auf sich?

Seit Anfang September läuft die Aktion des Spitzenverbandes für Heilmittelverbände (SHV) zu den Themen Vergütung, Schulgeldfreiheit, Direktzugang und Akademisierung. Alle Informationen dazu gibt es unter www.shv-heimittelverbaende.de. PHYSIO-DEUTSCHLAND begleitet die Aktionsthemen des SHV mit flankierenden Meldungen auf dieser Homepage. Diese Woche geht es um die Grundlohnsumme – schon mal etwas davon gehört?

PHYSIO-DEUTSCHLAND informiert zum Thema Vergütung – heute Grundlohnsumme

Die Grundlohnsumme ist die Summe aller beitragspflichtigen Einnahmen innerhalb eines Jahres in der Krankenversicherung. Steigen die Löhne, Gehälter und Renten, dann steigen die Einnahmen der Krankenkassen und die Veränderungsrate der Grundlohnsumme ist positiv. Immer Mitte September gibt das Bundesministerium für Gesundheit diese Veränderungsrate bekannt. Ziel der Politik ist es, den Beitragssatz zur Krankenversicherung mittels der Grundlohnsummenbindung stabil zu halten. Im Grundsatz gilt: Es soll nicht mehr Geld ausgegeben werden, als Geld reinkommt. Somit galt bis vor Kurzem die Grundlohnsumme als Deckel für unsere Gebührenverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen. „In Bayern ist es uns zwar gelungen, in den letzten Jahren Abschlüsse zu verhandeln, die teils deutlich über dieser Begrenzung lagen. Das war aber nur möglich, weil wir dank unseres PhysioPraX-Gutachtens handfeste Beweise vorlegen konnten, wie zwingend nötig höhere Preisanpassungen in unserem Bereich sind, um den Praxisbetrieb und somit die Patientenversorgung überhaupt aufrecht erhalten zu können. PhysioPraX war und ist Gold wert – deshalb rufe ich alle Praxisbesitzer dringend auf, sich zu beteiligen!“, so Markus Norys, 1. Vorsitzender des LV Bayern. Informationen zu PhysioPraX finden Sie auf der Homepage des Projekts (www.bwa-physioprax.de) sowie in der Geschäftsstelle des LV Bayern (T: 089/462323-0).
Der Wegfall dieser Begrenzung für Gebührenerhöhungen ist eine zentrale berufspolitische Forderung von PHYSIO-DEUTSCHLAND. Denn diese langjährige Deckelung der Preisanpassungen hat viele Praxen in eine prekäre finanzielle Situation gebracht.

HHVG bringt berufspolitischen Erfolg und die Chance auf eine bessere Vergütung

Mit unserer Kampagne "38,7 % mehr wert." haben wir für die unzureichende finanzielle Situation in der ambulanten physiotherapeutischen Versorgung sensibilisiert – zunächst in Richtung Politik und dann auch gegenüber den Krankenkassen.


Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) im April 2017 entfällt diese Obergrenze, und zwar mindestens bis Ende 2019 – also (zunächst) für drei Jahre. Nun sind Gebührenabschlüsse oberhalb der Grundlohnsumme möglich. Mit einigen Kassen wurden bereits entsprechend gute Abschlüsse erreicht. "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere müssen folgen, damit unser Beruf attraktiver wird und wir hierzulande nicht länger zu den Geringverdienern zählen. Dafür ist unsere Arbeit für viele Menschen in Deutschland zu wertvoll", betont Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND. In Bayern steht eine Einigung mit den RVO-Kassen nach diversen zähen Verhandlungsrunden noch aus. „Uns wurde immer wieder signalisiert, dass die Kassen den Handlungsbedarf verstanden haben. Trotzdem konnten wir uns noch nicht auf eine Summe einigen. Unser Aufholbedarf ist enorm und die grundlohnsummenfreie Verhandlungszeit ist momentan auf drei Jahre beschränkt. Entsprechend kämpfen wir mit aller Kraft weiter!“, erklärt Markus Norys.


Die verhandelnden Berufsverbände sind sich einig: In den nächsten drei Jahre müssen deutliche Erhöhungen der Gebühren erfolgen. Nur so lässt sich die  Situation der Therapeuten verbessern und damit die Patientenversorgung sichern.


PHYSIO-DEUTSCHLAND fordert gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) auch von der Politik weitere Schritte zur finanziellen Aufwertung der Therapieberufe.  "Die Deckelung bei Gebührenverhandlungen durch die Grundlohnsumme muss dauerhaft – und nicht nur auf drei Jahre begrenzt -  wegfallen. Nur dann kann die finanzielle Situation der Praxisinhaber und deren Angestellten dauerhaft besser werden", fordert die Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Sie fragen, PHYSIO-DEUTSCHLAND antwortet

Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Themen oder sonstige Anregungen haben, dann schreiben Sie uns eine E-Mail an info(at)physio-deutschland.de. Gerne greifen wir Ihre Fragen in unserer Themenserie auf.