Passwort vergessen?
Bitte Ihre Mitgliedsnummer sowie die Postleitzahl eingeben. Sie erhalten dann umgehend Anweisungen zum Zurücksetzen des Passworts zugesandt.
Gerätegestützte Krankengymnasitk - KG Gerät Zertifikatskurs
Datum |
Samstag, 09.11.2024–
Sonntag, 24.11.2024 |
---|---|
Ort |
Gesundheitszentrum ProVita
|
Kurszeiten |
Tag 1 09.11.2024 9-18 UhrDatum: Samstag, 09.11.2024 09:00–18:00 Uhr Tag 2 10.11.2024 9-18 UhrDatum: Sonntag, 10.11.2024 09:00–18:00 Uhr Tag 3 23.11.2024 9-18 UhrDatum: Samstag, 23.11.2024 09:00–18:00 Uhr Tag 4 24.11.2024 9-18 UhrDatum: Sonntag, 24.11.2024 09:00–18:00 Uhr |
Auskunft | Voraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut. Es gilt das Datum des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung. |
Veranstalter |
Landesverband Bayern im Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V. |
Kursnummer | 202473 |
Fortbildungspunkte | 40 |
Referent(in) | Ritter, Guido |
Preis für Mitglieder | € 390,00 |
Preis für Nichtmitglieder | € 490,00 |
Inhalt
Inhalte:
Der Zertifikatskurs Gerätegestützte Krankengymnastik (KG Gerät) qualifiziert zur Behandlung bei chronisch degenerativen Skeletterkrankungen sowie posttraumatischen oder postoperativen Zuständen der Extremitäten oder des Rumpfes mit
Muskeldysbalance/-insuffizienz
krankheitsbedingter Muskelschwäche
peripheren Lähmungen
Der Kursumfang beträgt 40 Unterrichtseinheiten (UE) in drei Themenblöcken:
I. Trainingsgrundlagen / Trainingslehre
II: Angewandte Trainings- und Bewegungslehre
III: Geräteeinsatz
Abschluss: Die Fortbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der Teilnehmer sämtliche Kurseinheiten besucht hat. Der Teilnehmer erhält ein von den gesetzlichen Krankenkassen anerkanntes Zertifikat.
Hinweis zur Zulassungserweiterung KG-Gerät: Dieser Zertifikatskurs ist nach den Anforderungen der Rahmenempfehlungen der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen nach § 125 SGB V anerkannt und berechtigt Physiotherapeut/-innen, die unter dieser Abrechnungsposition beschriebenen Leistungen durchzuführen. Eine Zulassungserweiterung für KG am Gerät muss bei den gesetzlichen Kassen von dem niedergelassenen Physiotherapeuten eingereicht werden, um die Heilmittelposition KG-Gerät abrechnen zu können. Die Einrichtungsrichtlinien in Bezug auf die gerätegestützte Krankengymnastik sind zudem zu beachten.