finden Interessierte hier. Ausblick auf die elektronische Heilmittelverordnung Die eVO bindet zukünftig die bisher papiergebundene Heilmittelverordnung in die Telematikinfrastruktur (TI) ein. Die TI vernetzt [...] erung ist es, die komplexen Prozesse vom Zeitpunkt der Diagnose, über die Ausstellung der Heilmittelverordnung bis hin zur Abrechnung durch den Leistungserbringer gegenüber der Krankenkasse deutlich schneller
Ziel dieser Maßnahme ist eine eindeutige Zuordnung der zahnärztlichen Leistungen und Verordnungen zu einer Person. Diese Regelung gilt für Vertragszahnärzte und -ärztinnen, angestellte und ermächtigte
zu Akutereignissen oder weitere medizinische Spezifikationen sind für die Ausstellung einer Heilmittelverordnung für einen Zeitraum von zwölf Wochen nicht bindend. Einzige Ausnahme stellen hier ICD-10-Codes
zum Bundesrahmenvertrag wie zum Beispiel zu den Anlagen 3a und b (notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung) direkt an die Geschäftsstellen unserer Landesverbände zu wenden oder direkt eine E-Mail an
Für die Praxen bedeutet das: Für alle ab dem 31. Mai 2022 ausgestellten Heilmittelverordnungen zum Entlassmanagement gelten wieder die alten Regelungen. Rahmenbedingungen für Verordnungen aus dem Entl
pro Verordnung nahtlos für jede bis 30. Juni 2022 gegenüber der Krankenkasse abgerechnete Heilmittelverordnung geltend gemacht werden. Die Begründung: Die Heilmittelerbringer sind infolge der COVID-19-Pandemie
ale von 1,50 Euro nahtlos für jede vom 01. April 2021 bis 23. September 2022 abgerechnete Heilmittelverordnung gegenüber der Krankenkasse geltend gemacht werden. Die Begründung: Die Heilmittelerbringer
an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Behandlungsunterbrechung: Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Behandlungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen
an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Behandlungsunterbrechung: Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Behandlungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen
Rechte und Möglichkeiten bei der Heilmittelversorgung Patientinnen oder Patienten haben keine Heilmittel-Verordnung vom behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin erhalten? Die Krankenkasse hat Leistungen abgelehnt