Jetzt ist es amtlich: Hygienepauschale verlängert
Physiotherapiepraxen können nun bis zur Aufhebung der epidemischen Lage die Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung abrechnen, so sieht es der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vor.
Bereits am 14. Juni 2021 haben wir die Corona-Sonderregelungen, die ab dem 01. Juli weiter gelten, für alle Interessierten in einer Netzmeldung zusammengefasst – siehe hier.
Nun hat das Bundesministerium für Gesundheit die erforderlichen Rechtsschritte zur Verlängerung der Hygienepauschale auf den Weg gebracht. Darin wird die Zahlung der Hygienepauschale an die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geknüpft. Laut Beschluss des Deutschen Bundestages gilt diese aktuell bis zum 30. September 2021.
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