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Wie bereits im Juli berichtet hat der Deutsche Bundestag am 26.6.2019 ein "Zweites Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz" beschlossen in dem geregelt ist, dass die Grenze, ab der ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu bennen hat, zukünftig nicht bei 10, sondern bei 20 Mitarbeitern liegt (siehe auch https://bay.physio-deutschland.de/landesverband-bayern/news-regional/einzelansicht/artikel/datenschutzbeauftragter-kuenftig-erst-ab-20-mitarbeitern.html). Diesem Gesetz hat der Bundesrat am 20.09. zugestimmt. Es tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.