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Ab dem 01.01.2026 ist die Verwendung der Muster-Teilnahmebescheinigungen gemäß Leitfaden Prävention verpflichtend (siehe Seite 168 Leitfaden Prävention). Das bedeutet, dass Versicherte eine Kostenerstattung seitens der Krankenkassen nur noch über diese Musterformulare beantragen können. Dadurch wird der Aufwand bei der Kostenerstattung aufgrund von fehlenden oder nicht auswertbaren Angaben für Versicherte reduziert.

Falls Sie bisher individuelle bzw. eigene Formulare genutzt haben, bittet die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) Sie um frühzeitige Anpassung Ihrer Prozesse, damit Sie ab dem 01.01.2026 die vom IT-System der Prüfstelle generierten, verpflichtenden Teilnahmebescheinigungen nutzen können.

Hinweis: Seit dem 29.07.2025 können Sie über das IT-System der Zentralen Prüfstelle Prävention Teilnahmebescheinigungen als formatierbare Textdokumente herunterladen, um beispielsweise die Daten von Teilnehmenden über die Serienbrieffunktion einzufügen. Alternativ stehen Ihnen, wie gewohnt, die Teilnahmebescheinigungen auch als PDF-Datei zur Verfügung.

Bei Rückfragen setzen Sie sich bitte direkt mit der ZPP in Verbindung. Die Mitarbeitenden der Info Hotline stehen Ihnen unter 0201 5 65 82 90 montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr und freitags zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr oder über das Kontaktformular auf der Homepage der ZPP unterstützend zur Seite.