Videotherapie: G-BA beschließt Änderung in Heilmittel-Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung den Weg frei für die Anwendung der Videotherapie im Heilmittelbereich gemacht. Erforderlich dafür war eine Änderung in der Heilmittel-Richtlinie.
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten dürfen zukünftig auch telemedizinisch Heilmittelleistungen erbringen. Welche der konkreten verordnungsfähigen Heilmittel hierfür geeignet sind, sollen der GKV-Spitzenverband und die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände bis Ende 2021 vertraglich festlegen. Das hatte das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ vorgegeben.
Der G-BA-Beschluss sieht weiter vor, dass sofern keine medizinischen Gründe gegen eine telemedizinische Versorgung sprechen, sich die Therapeutin oder der Therapeut mit der Patientin oder dem Patienten gemeinsam darüber verständigen, ob Behandlungseinheiten auch per Video erbracht werden sollen. Dies ist für beide Seiten freiwillig und ein Wechsel zu einer Behandlung in Präsenz jederzeit möglich. · Die vollständige Pressemitteilung gibt es hier: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/992/
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