Vergütungsverhandlungen: Vergütung steigt um 2,49 Prozent

Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2026
Nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen konnten die Verhandlungspartner zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Auf Basis der Einigung kann die angepasste Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vergütungserhöhung gilt sowohl für konventionelle als auch für Blankoverordnungen und für alle Behandlungen, die ab dem 1. Januar 2026 durchgeführt werden.
Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle im Jahr 2021 festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2025 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2026. Diese Parameter bilden für die Verhandlungen den Rahmen, in dem sich die Forderungen der Verhandlungspartner bewegen können. In das Verhandlungsergebnis musste zudem eine Korrektur der Prognose für 2025, die bei den Verhandlungen im Vorjahr zu hoch angesetzt wurde, berücksichtigt werden. Diese liegt bei rund minus 0,7%. Diese Anpassung nach unten hat für 2026 eine Minderung der Vergütungssteigerungen zur Folge.
Zusätzlich zur Vergütungserhöhung haben die Vertragspartner in den Verhandlungen festgelegt, dass künftig bei Patienten in Einrichtungen des betreuten Wohnens die Pauschale für „Hausbesuche in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege“ (Positionsnummer 29922) abgerechnet werden kann. Bislang galt für diese Patienten die geringer vergütete Position 29934 („Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft”). Die Einordnung in die Positionsnummer 29922 ist ein wichtiger Schritt in der Versorgung. Der demografische Wandel wird dazu führen, dass die Nachfrage für Behandlungen im betreuten Wohnen steigt.
Die Verhandlungsergebnisse gelten vorbehaltlich der Gremienzustimmung auf Seiten der Vertragspartner. Die neue Vergütungsvereinbarung wird zeitnah vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht.