Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
06.09.2024

Update Entlassmanagement

Im Juli hatten wir darüber informiert, dass der GKV-Spitzenverband, die von einigen Krankenkassen vertretene Auffassung, dass die Behandlung spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, gerechnet ab dem ersten Behandlungstag, beendet sein muss, nicht teilt. Leider sind einige Problemfälle aufgetaucht, weswegen wir nochmal Rücksprache mit dem GKV-Spitzenverband gehalten haben.

Die Antwort war, dass es aktuell die AOK Baden-Württemberg und die AOK Bayern sind, die eine andere Auffassung vertreten und ihre Auffassung wohl nicht vor einer gerichtlichen Entscheidung in laufenden Klagefällen ändern werden.

Da der GKV Spitzenverband keine Weisungsbefugnis besitzt, würde aber wohl nur eine erfolgreiche Klage vor Gericht diese Vorgehensweise beenden. Wann bei den besagten laufenden Klagefällen ein Urteil zu erwarten ist, kann man noch nicht abschätzen.

Wir empfehlen Ihnen daher, zumindest bei der AOK Bayern und Baden-Württemberg Entlassmanagement-Verordnungen 7 Tage nach dem ersten Behandlungstag abzubrechen.