Unfallversicherer verlängern Corona-Sonderregelungen ebenfalls bis Ende September

Dies sind die Sonderregelungen:
Behandlungsunterbrechung:
Für Akutpatienten im Bereich der DGUV sind Unterbrechungen von 14 Kalendertagen zulässig. Bei Langzeitbehandlungen mit entsprechend vorliegender vom Kostenträger genehmigter Dauerverordnung kann die Behandlung bis zu 28 Kalendertagen unterbrochen werden.
Behandlungsbeginn:
Zwischen der Ausstellung der Verordnung und der ersten Behandlung dürfen grundsätzlich nicht mehr als 14 Tage liegen
Hygienepauschale:
Die Entscheidung, ob die DGUV die Hygienepauschale von 1,50 € je Verordnung nach dem 31.03.2021 verlängert, steht noch aus.
Eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie steht aktuell noch von der Privaten Krankenversicherung (PKV) aus. Außerdem hat auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch keine rechtsverbindliche Aussage zur Verlängerung der Hygienepauschale über den 31. März 2021 hinaus veröffentlicht.
- Was genau bei der DGUV gilt, lesen Sie hier.
- Aktuelle Informationen wie zum Beispiel die Empfehlungen der Kassen gibt es auf unserer Corona-Sonderseite.