TI-Pauschale zum 01. Januar 2025 gestiegen
Spätestens ab Januar 2026 sind alle Heilmittelerbringer dazu verpflichtet, sich an die Telematik Infrastruktur (TI) anzuschließen. Physiotherapiepraxen, welche an die TI angeschlossen sind, erhalten eine monatliche Pauschale zum Ausgleich der dabei entstandenen Kosten. Die Anpassung der Höhe der TI-Pauschale erfolgt jährlich zum 1. Januar nach Maßgabe der Veränderung des Punktwertes nach § 87 Absatz 2e SGB V.
So ist der dafür zugrundeliegende Orientierungswert zum 01.01.2025 um 3,85 % gestiegen (identisch zur letzten Steigerung). Die aktuelle monatliche Pauschale beträgt ab dem 01.01.2025 somit 207,93 Euro. Zum Vergleich: Im Jahr zuvor lag sie noch bei 200,22 Euro.
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzung der Zahlung der vollständige Anschluss an die TI ist, sowie die Beantragung der Pauschale im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes: https://antraege.gkv-spitzenverband.de.
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