Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
23.09.2019

Start frei für die neue Heilmittel-Richtlinie!

Am 19. September 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die neue Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Ab 01. Oktober 2020 wird sie in Deutschland gelten, deutlich später als gewollt, jedoch erfreulicherweise mit vielen positiven Veränderungen, die PHYSIO-DEUTSCHLAND bereits im April 2018 gefordert hatte.

Der lange Weg bis zum Beschluss

Bereits im April 2018 hatte die Bundesdelegiertenkonferenz von PHYSIO-DEUTSCHLAND die zentralen Forderungen zur Entbürokratisierung beschlossen (hier gelangen Sie zu unserer damaligen News-Meldung) und im Oktober 2018 dem G-BA in einer ersten Anhörung mitgeteilt. Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND betonte damals: „Teilweise bohren wir hier dicke Bretter, aber unsere Argumente für eine Vereinfachung finden Gehör. Wir bleiben so lange am Thema dran, bis der Beschluss des G-BA in trockenen Tüchern ist.“ Das Ergebnis der Überarbeitung zeigt nun, es hat sich gelohnt!

Die Änderungen im Überblick

Die nachfolgenden Punkte werden zukünftig für deutlich weniger Bürokratie in den Heilmittelpraxen sorgen:

  1. Abschaffung der verschiedenen Verordnungsarten: Ob eine Verordnung innerhalb oder außerhalb des Regelfalls ausgestellt werden muss, spielt zukünftig keine Rolle mehr! Alle bisherigen Verordnungsarten (Erst-, Folge und Verordnung außerhalb des Regelfalls) werden ersatzlos gestrichen. Besteht über die sogenannte orientierende Behandlungsmenge (alt Höchstverordnungsmenge im Regelfall) hinaus weiterer Behandlungsbedarf, kann der Arzt einfach weiter verordnen, ohne dass er eine besondere Verordnungsart wählen, oder irgendwo ein Kreuz machen muss!

  2. Neuer Verordnungsfall sechs Monate nach dem Tag der Ausstellung der letzten Verordnung: Neue Regelfälle, bei denen sämtliche Verordnungsarten durchlaufen werden müssen, gehören der Vergangenheit an! Nach der neuen Richtlinie kann der Arzt zukünftig fortlaufend – abhängig von der Diagnosegruppe - jeweils 6er bzw. 10er-Verordnungen ausstellen. Bei Patienten mit Diagnosen im Sinne des langfristigen Heilmittelbedarfs oder dem besonderen Verordnungsbedarf kann der Arzt maximal so viele Behandlungseinheiten verordnen, wie innerhalb von 12 Wochen abgegeben werden könnten (z.B. 12 Behandlungen, 1 x wöchentlich oder 24 Behandlungen 1 – 2 x wöchentlich).
    Neu:  Liegen zwischen dem letzten Verordnungsdatum und dem neuen Verordnungsdatum mehr als 6 Monate, wird ein neuer Behandlungsfall ausgelöst. Dadurch besteht die Möglichkeit für den Arzt, erneut 12 Behandlungseinheiten Massage und standardisierte Heilmittelkombinationen (D1) zu verordnen.

  3. Verschlankter Heilmittelkatalog: Die bisher insgesamt 22 Diagnosegruppen werden zu 13 Diagnosegruppen zusammengefasst. Dabei wird nicht mehr zwischen kurz-, mittel- und langfristigem Bedarf unterschieden. Der Wechsel von einer zur anderen Diagnosegruppe, zum Beispiel von WS1 zu WS2 entfällt damit. Außerdem werden alle in der jeweiligen Diagnosegruppe verordnungsfähigen vorrangigen, optionalen und ergänzenden Heilmittel zusammengefasst.

  4. Individuelle Leitsymptomatik: Ärzte können künftig individuelle Leitsymptomatiken auf der Verordnung angeben.

  5. Bis zu drei vorrangige Heilmittel verordnungsfähig: Verschiedene passive und aktive Maßnahmen auf einer Verordnung? In Zukunft kein Problem mehr. Bis zu drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel darf der Arzt zukünftig gemeinsam verordnen.

  6. Neuer Arzt, neuer Verordnungsfall: Jeder Arzt muss zukünftig nur den eigenen Verordnungsfall im Blick behalten. Parallel ausgestellte Verordnungen anderer Ärzte lösen jeweils neue Verordnungsfälle aus und werden nicht zusammengerechnet.

  7. Flexiblere Behandlungsfrequenz: Terminplanung mit dem Patienten wird endlich einfacher. Denn statt nur starrer Behandlungsfrequenzen kann der Arzt nun auch Frequenzspannen über sein Praxisverwaltungsprogramm verordnen.

  8. Von 14 auf 28 Tage: Auch der Beginn der Behandlung wird zeitlich entzerrt. Statt bislang 14 Tage, haben Physiotherapeuten künftig grundsätzlich 28 Tage Zeit, um mit der Behandlung zu beginnen, es sei denn, der Arzt vermerkt auf der Verordnung, dass ein „dringlicher“ Behandlungsbedarf vorliegt. In diesen Fällen muss die Behandlung spätestens innerhalb 14 Tagen aufgenommen werden. Auch die Unterbrechungstatbestände wie Urlaub oder Krankheit werden künftig rechtssicher geregelt.

  9. Doppelbehandlungen: Die Möglichkeit der Verordnung von Doppelbehandlungen wird erstmals explizit erwähnt.

  10. Wechsel Einzeltherapie zu Gruppentherapie: Der Therapeut kann den Patienten in Zukunft eigenständig von der Einzeltherapie in die Gruppentherapie umplanen.

Ein Anfang, aber noch nicht das Ziel  

„Leider hat der G-BA nicht jeden unserer Vorschläge übernommen, in Sachen Autonomie, etwa bei der eigenverantwortlichen Wahl der Behandlungsfrequenz hätten wir ein positiveres Signal an unsere Branche erwartet. Auch die Verschiebung des Inkrafttretens der Richtline auf den 01. Oktober 2020 belastet Patienten, Ärzte und unsere Praxen unnötig lange. Trotzdem ist ein erster wichtiger Schritt gemacht und das begrüßen wir!“ so der Geschäftsführer von PHYSIO-DEUTSCHLAND Thorsten Vogtländer.

Um weitere notwendige Verbesserungen durchzusetzen, wird es nun besonders auf die Blankoverordnung ankommen. Dazu verhandeln die Verbände mit dem GKV-Spitzenverband bis 15. November 2020 über die entsprechenden Diagnosegruppen. Ziel dabei ist es, möglichst viele Diagnosen vollständig in die Blankoverordnung zu überführen. „Wir Physiotherapeuten sind hochqualifizierte Spezialisten, man muss uns nur machen lassen!“ betont die Vorsitzende Andrea Rädlein. 

PHYSIO-DEUTSCHLAND wird Sie weiterhin engmaschig über die kommenden Veränderungen auf dem Laufenden halten. Bei individuellen Fragen freuen wir uns über Ihren Besuch unserer Veranstaltungsreihe „Vorstand on tour“ oder über Kontakt per E-Mail unter: info(at)physio-deutschland.de

Die wichtigsten Änderungen der neuen Heilmittel-Richtlinie finden Sie verkürzt auch nochmal in unserer Grafik unter: https://infogram.com/anderungen-heilmittelrichtlinie-1h8n6mvp0j5j6xo