Prävention: GKV-Spitzenverband bessert nach bei der Frist für die Anbieterqualifikation

Am 24. April 2020 haben wir über den Stand der Dinge in Sachen Präventionskurse und unsere Forderung zur Erlangung der Anbieterqualifikationen berichtet – lesen Sie hier unsere Meldung dazu.
Nun schreibt der GKV-Spitzenverband auf seiner Homepage zur Zusatzqualifikation bzw. Programmeinweisung für angehende Kursleitungen entsprechend den am 30. September 2020 auslaufenden Regelungen zur Anbieterqualifikation: „Können geplante oder bereits begonnene Veranstaltungen zur Erlangung von Zusatzqualifikationen oder Programmeinweisungen aufgrund von Kontaktbeschränkungen nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, können sie bis 31. Dezember 2020 nachgeholt werden. Ferner kann bis zum 31. Dezember 2020 von der im Leitfaden Prävention bzw. in den Kriterien zur Zertifizierung verankerten Präsenzverpflichtung abgewichen werden. Es ist möglich, Programmeinweisungen und Zusatzqualifikationen informations- und kommunikationstechnologie-basiert zu absolvieren.