PKV verlängert die Sonderregelungen für den HM-Bereich bis zum 30.06.2021
Die PKV verlängert die Sonderregelungen für den Heilmittelbereich im Hinblick auf die Hygienepauschale und Videotherapie: Die pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung (Hinweis: Sie sind frei in der Kalkulation der Hygienepauschale, hier geht es um die Erstattung durch die PKV!) und die Behandlungen per Videotherapie werden bis zum 30.06.2021 weiterhin anerkannt. Voraussetzung für die Videotherapie ist, dass diese ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“.
Die entsprechende Meldung der PKV finden Sie hier:
Noch haben wir keine Nachricht, wie sich das in Bezug auf die Beihilfe verhält. Wir stehen dazu aber in Kontakt mit dem Ministerium und unterrichten Sie selbstverständlich, sobald wir Antwort haben.
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