Mitglied werden
27.04.2021 – Regionalverband Bayern

Physiotherapie: Negatives Testergebnis ist nicht nötig!

Auch mit den neuen Infektionsschutzgesetz vom 22. April 2021 gilt: Die Inanspruchnahme physiotherapeutischer Leistungen ist nach wie vor möglich ohne, dass Patienten hierfür einen negativen Corona-Test vorlegen müssen.

Zu Verunsicherungen war es gekommen, nachdem die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 24.4.2021 falsch aus dem neuen Gesetz zitiert hatte.