Neuigkeiten zum elektronischen Heilberufeausweis – Pilotphase hat in NRW begonnen!
Seit dem 19. Januar 2022 ist es möglich, einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) zu beantragen. Aktuell läuft das Pilotprojekt für alle Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die ihre Berufszulassung in Nordrhein-Westfalen erhalten haben.
Zum elektronischen Gesundheitsberuferegister
Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur benötigen die Gesundheitsfachberufe wie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ein bundesweites Register. Das sogenannte elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) hat seinen Sitz in Münster. Nach der Pilotphase für NRW soll von dort aus auch bundesweit die Ausgabe an zugangsberechtigte Heilberufsgruppen wie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten erfolgen. Weitere Informationen zum eGBR und zum Antragsverfahren finden Interessierte unter www.egbr.de.
Die Therapieberufe sind mit einem Fachbeirat in die Entwicklung des eGBR aktiv eingebunden. Derzeit hat Andreas Pfeiffer den Vorsitz des Fachbeirats eGBR. Er ist gleichzeitig Sprecher des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) und Vorsitzender des Deutschen Verbandes der Ergotherapie (DVE).
"Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur kann die Dokumentation, Kommunikation und auch die Abrechnung zukunftsweisend vereinfachen. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Umsetzung praxisnah erfolgt. Dafür setzen wir uns als Verband ein", betont Uwe Eisner, stellvertretender Vorsitzender von PHYSIO-DEUTSCHLAND.
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