16.11.2025
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Regionalverband Baden-Württemberg
Neue EU-Verordnung: Banken prüfen, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen
Ziel der neuen Verordnung zur Empfängerprüfung bei Überweisungen ist mehr Sicherheit für Kund*innen und Schutz vor Rechnungsbetrug.

Seit Oktober gibt es eine Veränderung im deutschen Zahlungsverkehr, die vielleicht noch nicht alle wahrgenommen haben: Bankkunden erhalten eine Warnung, wenn IBAN und Empfängername nicht übereinstimmen. Dahinter steckt eine neue EU-Verordnung, die Kunden vor Betrug und Geldwäsche schützen soll. Viele Kunden sind aber von der Warnung verunsichert und trauen sich nicht, die Überweisung freizugeben.
FOCUS online hat deshalb für Bankkunden folgende nützliche Tipps zusammengestellt:
- Prüfe vor dem Ausfüllen von Überweisungen genau die IBAN und den Empfängernamen. Auf Rechnungen steht die exakte Kontoverbindung üblicherweise in der Fußzeile jeder Seite.
- Fehlermeldung erhalten? Dann überprüfe alle Angaben auf der Überweisung genau. Kannst Du ausschließen, dass Dir jemand eine andere Kontoverbindung untergejubelt hat? Wenn Du Dir 100-prozentig sicher bist, dass alles korrekt ist, gib die Überweisung trotzdem frei.
- Um Fehlermeldungen bei Überweisungen anderer auf Dein eigenes Konto zu vermeiden, solltest Du jetzt noch einmal alle Kontodaten überprüfen:
- Kennt die Bank alle Vornamen, und zwar in der Reihenfolge, in der sie in Deinen Ausweisdokumenten stehen?
- Hast Du Namensänderungen (etwa nach einer Heirat oder Scheidung) an die Bank weitergegeben?
- Stimmt Dein Name auf dem Bankkonto mit den Angaben bei Behörden, von denen Du Zahlungen erhalten, exakt überein?
- Überprüfe regelmäßig den Zahlungseingang auf dem Konto. Achte in den kommenden Wochen sicherheitshalber insbesondere auf Daueraufträge.
Den vollständigen Artikel bei Focus online findet Ihr hier
Außerdem informiert dazu auch die Verbraucherzentrale:
Ab Oktober Pflicht: Banken gleichen Name und IBAN bei Überweisungen ab | Verbraucherzentrale.de