Massenabmahnungswelle wegen Google Fonts trifft offenkundig auch Physiotherapie-Praxen bundesweit

Was sind Google Fonts?
Google Fonts sind kostenlose Schriftarten (engl. Fonts) der amerikanischen Firma Google. Diese kommen gerne zum Einsatz für Internetseiten. Diese Schriftarten können online verwendet werden und mussten bislang nicht auf den Server hochgeladen werden. Bei einer Onlineverwendung (dynamische Einbindung) werden die Schriftarten von Servern des US-Konzerns in den Browser des Besuchers geladen. Außerdem werden dabei automatisch personenbezogene Daten zu dem Computer (IP-Adresse der Benutzer) in die USA übermittelt.
Was hat das Gericht entschieden?
Das Landgericht München hat im Januar 2022 entschieden, dass eine dynamische Verwendung von Google Fonts gegen das europäische Persönlichkeitsrecht und die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Bereits Im Sommer 2020 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das amerikanische Recht die personenbezogenen Angaben von Bürgern der Europäischen Union (EU) nicht ausreichend schütze. In Europa gelten die USA im Bereich Datenschutz als „unsicherer Drittstaat“. Damit dürfen nicht ohne Weiteres personenbezogene Daten von Europa in die USA übermittelt werden.
Was Betreiber von Internetseiten nun beachten müssen?
Als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber sollten Sie umgehend prüfen, ob auf Ihrer Internetseite Google Fonts zum Einsatz kommen. Falls ja, gilt die Empfehlung, diese nicht mehr dynamisch zu verwenden, sondern die jeweiligen Schriftarten lokal auf dem Server zu speichern, auf dem auch Ihre Homepage gespeichert ist. Diese können dann von dort aus in die Seite eingebunden werden. Damit erfolgt beim Aufruf der Praxishomepage kein automatisierter Datenaustausch mehr mit den USA und der Datenschutz ist gewährleistet. Um sicher zu sein, wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Dienstleister, der die Seite erstellt hat, und bitten diesen um Überprüfung.