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26.10.2022

Massenabmahnungswelle wegen Google Fonts trifft offenkundig auch Physiotherapie-Praxen bundesweit

Achtung: Hinweise zur korrekten Nutzung von Google-Fonts auf der Praxishomepage! Bereits im Januar 2022 hat das Landgericht München festgestellt, dass die Verwendung von "Google-Fonts", die zu einer Verbindung zu den Google-Diensten in den USA führt, einen Verstoß gegen die geltende Datenschutzverordnung darstellt. In den letzten Tagen haben uns vermehrt Informationen über Anschreiben von Rechtsanwälten mit Abmahnungen und entsprechenden Strafandrohungen erreicht. PHYSIO-DEUTSCHLAND erläutert deshalb in dieser Meldung, um was es genau geht und wie Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber vorgehen können. Kurzgefasst: Bitte prüfen Sie, ob und wie Sie Google Fonts auf Ihrer Praxishomepage einsetzen. Reagieren Sie aber nicht auf mögliche Abmahnschreiben!

Was sind Google Fonts?

Google Fonts sind kostenlose Schriftarten (engl. Fonts) der amerikanischen Firma Google. Diese kommen gerne zum Einsatz für Internetseiten. Diese Schriftarten können online verwendet werden und mussten bislang nicht auf den Server hochgeladen werden. Bei einer Onlineverwendung (dynamische Einbindung) werden die Schriftarten von Servern des US-Konzerns in den Browser des Besuchers geladen. Außerdem werden dabei automatisch personenbezogene Daten zu dem Computer (IP-Adresse der Benutzer) in die USA übermittelt.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht München hat im Januar 2022 entschieden, dass eine dynamische Verwendung von Google Fonts gegen das europäische Persönlichkeitsrecht und die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Bereits Im Sommer 2020 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das amerikanische Recht die personenbezogenen Angaben von Bürgern der Europäischen Union (EU) nicht ausreichend schütze. In Europa gelten die USA im Bereich Datenschutz als „unsicherer Drittstaat“. Damit dürfen nicht ohne Weiteres personenbezogene Daten von Europa in die USA übermittelt werden.

Was Betreiber von Internetseiten nun beachten müssen?

Als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber sollten Sie umgehend prüfen, ob auf Ihrer Internetseite Google Fonts zum Einsatz kommen. Falls ja, gilt die Empfehlung, diese nicht mehr dynamisch zu verwenden, sondern die jeweiligen Schriftarten lokal auf dem Server zu speichern, auf dem auch Ihre Homepage gespeichert ist. Diese können dann von dort aus in die Seite eingebunden werden. Damit erfolgt beim Aufruf der Praxishomepage kein automatisierter Datenaustausch mehr mit den USA und der Datenschutz ist gewährleistet. Um sicher zu sein, wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Dienstleister, der die Seite erstellt hat, und bitten diesen um Überprüfung.