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31.07.2020

Maskenpflicht für Mitarbeiter am Rezeptionstresen mit Schutzwand kann entfallen

Wir haben Frau Staatsministerin Huml gebeten zu überprüfen, ob § 12 (3)

der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

§ 12 (3) Handels- und Dienstleistungsbetriebe auch auf Physiotherapiepraxen angewendet werden kann, da dies für die betroffen Kolleginnen, Kollegen und deren Mitarbeiter sehr erleichternd wäre, wenn auch für sie hinter einer solchen Wand die Maskenpflicht entfallen könnte.

Der § 12 (3) regelt, dass die Maskenpflicht für das Personal in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften entfällt, wenn durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist

Heute, am 31.07, erreicht uns diese sehr positive Antwort vom Bayerischen Ministerium für Gesundheit:

„…zu ihrem Schreiben können wir ihnen mitteilen, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Beschäftigte in einer Physiotherapie-Praxis dann nicht verpflichtend ist, wenn transparente oder sonst geeignete Schutzwände am Rezeptionstresen angebracht sind, die einen zu-verlässigen Infektionsschutz gewährleisten. Es ist insoweit die Regelung für medizinische und therapeutische Praxen, § 12 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung anzuwenden.

Der Begriff Kasse bzw. Theke beschreibt definitionsgemäß eine haptische Grenze durch einen sich zwischen Personal und Kunden befindlichen Gegenstand, der die Einhaltung eines Abstands zueinander erzwingt und wo es gleichzeitig in der Regel nur zu einem eher kurzen Kontakt kommt.

Diese gesetzliche Wertung kann auf dem Empfangstresen in Physiotherapie-Praxen übertragen werden, da dort in zeitlicher Hinsicht die Begegnung zwischen Personal und Patient auf eine geringe Zeitspanne beschränkt ist. Für den Kunden gilt hierbei die Maskenpflicht unverändert fort….“

Unser Hinweis:

Wie gehabt: Wenn mehrere Personen am Tresen tätig sind, müssen diese untereinander den Abstand von 1,5 einhalten, um sich auch „gegenseitig“ zu schützen. Ist dieser Abstand nicht möglich,  dann ist aus diesem Grund eine Maske zu tragen.