Masernimpfpflicht: Frist zum zweiten Mal verlängert
Bereits Mitte Dezember 2021 hat der Gesetzgeber im Rahmen der Corona-Impfprävention auch die Umsetzungsfrist zur Masernimpflicht bis zum 31. Juli 2022 verlängert.
Von der Masernimpfpflicht betroffen sind alle Personen, die nach 1970 geboren wurden. Das Masernschutzgesetz ist bereits im März 2020 in Kraft getreten. Darin ist geregelt, dass auch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten einen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen müssen. Diese Regelung gilt unter anderem für alle Personen, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind – und zwar auch dann, wenn sie keinen direkten Kontakt zu Patienten haben.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die wichtigsten Fragen rund um die Masernimpfpflicht online zusammengefasst – einfach hier klicken.
Erinnerung: Die Frist für die einrichtungsbezogene Coronaimpflicht endet aktuell am 15. März 2022. Lesen Sie hierzu unsere Meldung vom 12. Januar 2022. Dort finden Sie auch einen Link zum Fragen-Antworten-Katalog der Bundesregierung zu diesem Thema – einfach hier klicken und nachlesen.
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