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03.03.2020

Masernimpfpflicht 2020, was gilt für physiotherapeutische Praxen?

Zum 01. März 2020 hat der Bundestag die verpflichtende Masernimpfung beschlossen. Doch nicht nur Kinder müssen zukünftig einen ausreichenden Impfschutz nachweisen, das Gesetz fordert eine verpflichtende Immunisierung auch für Mitarbeiter in der Kinderbetreuung oder in medizinischen Einrichtungen.

Wer muss sich künftig impfen lassen? 


Medizinisches Personal, das ab dem 01. März 2020 eingestellt wird, muss bei Einstellung einen ausreichenden Impfschutz gemäß den STIKO-Empfehlungen oder eine Immunität nachweisen können. Mitarbeiter, die vor dem 01. März 2020 eingestellt wurden und unter die STIKO-Empfehlung fallen, müssen die Immunisierung bis spätestens 31. Juli 2021 nachholen.

Ende Januar 2020 ist eine Klarstellung des BMG erfolgt, welche Personen „medizinisches Personal“ sind:

Das Ergebnis dieser Klarstellung bedeutet für eine physiotherapeutische Praxis, dass alle Mitarbeiter, die während der Praxisöffnungszeiten tätig sind zum medizinische Personal zählen.

Daher müssen beispielsweise auch Rezeptionskräfte oder Trainer eines zur Praxis gehörenden Fitnessbereiches über ausreichenden Impfschutz verfügen.

Weitere Informationen unter:

https://www.physio-deutschland.de/fachkreise/news-bundesweit/einzelansicht/artikel/praxisinhaber-aufgepasst-masernimpfpflicht-2020-was-gilt-fuer-physiotherapeutische-praxen.html