05.08.2022
Masernimpflicht gilt ab dem 01.08.2022 für alle Therapeuten in den Praxen
Wer ist Kostenträger für die Masernimpfung?
Seit dem neuen Masernschutzgesetz besteht für Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen eine Nachweispflicht der Immunität gegen Masern. Gesetzlich Versicherte haben gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Kostenübernahme für Schutzimpfungen. Dies betrifft bei Masern alle Personen, die nach 1970 geboren sind.
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