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11.11.2020 – Regionalverband Bayern

Gesetzliche Unfallversicherung setzt Sonderregelungen wieder in Kraft

Die Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) setzt Corona-bedingte Sonderregelungen erneut in Kraft. Diese gelten ab sofort und haben zunächst eine Laufzeit bis zum 31. März 2021. Hier alle aktuellen Informationen dazu.

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung hat DGUV mit sofortiger Wirkung beschlossen, die 7-Tage-Frist für den Behandlungsbeginn auf 14 Tage zu verlängern.

Das Ausstellungsdatum spielt keine Rolle. Das bedeutet aktuell: Alle BG-Verordnungen, die Sie noch „auf dem Tisch haben“ , sprich, die noch nicht abgerechnet sind, können innerhalb von 14 Tagen beginnen.

Zur Frage, wie lange Behandlungen vorübergehend unterbrochen werden können, tagt aktuell ein Fachgremium der DGUV. Weitere Informationen dazu sollen folgen.

Des Weiteren weist die DGUV darauf hin, dass die oben genannten Regelungen auch für die SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gelten.