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18.09.2024

Gemeinsamer Bundesausschuss ergänzt Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Liste jener Erkrankungen ergänzt, bei denen Patientinnen und Patienten langfristig Heilmittel benötigen. In die sogenannte Diagnoseliste für einen langfristigen Heilmittelbedarf wurden zwei weitere Erkrankungen aufgenommen.

Bei den beiden Diagnosen handelt es sich um die J84.10 Sonstige interstitielle Lungenkrankheiten mit Fibrose und die J84.80 Sonstige näher bezeichnete interstitielle Lungenkrankheiten. Physio Deutschland war über den Spitzenverband der Heilmittelverbände an der Anhörung beteiligt. Als Vertreter waren Beate Konietzko, Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Atemphysiotherapie und Christopher Büttner, Referatsleiter Bildung & Wissenschaft bei der Anhörung.

Langfristiger Heilmittelbedarf

Mit der Ergänzung der Diagnoseliste erweitert sich der Kreis der gesetzlich Versicherten, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt gilt. Heilmittel, beispielsweise Physio- und Ergotherapie, können dann wiederholt für jeweils 12 Wochen verordnet werden. Unnötige Arztbesuche und eine Unterbrechung der fortlaufend benötigten Heilmitteltherapie werden mit der Anerkennung des langfristigen Bedarfs vermieden.

Ab wann gilt die ergänzte Diagnoseliste des G-BA?

Die ergänzte Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf tritt zum 01.10.2024 in Kraft.

Weitere Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden:

https://www.g-ba.de/beschluesse/6619/

Ergänzung der Diagnoseliste Besonderer Verordnungsbedarf

Desweiteren informiert die Kassenärztliche Vereinigung Bayern mit Schreiben vom 20. September 2024, dass die Diagnoseliste Besonderer Verordnungsbedarf um die Diagnose "Entzündliche Myopathie, anderenorts nicht klassifiziert" (G72.4) ergänzt wurde. Diese Ergänzung gilt ebenfalls ab dem 01.10.2024. Weitere Infos dazu HIER.