Förderprogramm "Sozial & Mobil"
Anträge auf Förderung können momentan nur bis zum 30.06.2023 eingereicht werden
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge.
Umgesetzt wird das Fottenaustauschprogramm „Erneuerbar Mobil“ durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen für förderfähigen Einrichtungen und Unternehmen unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit momentan nur bis zum 30.06.2023 eingereicht werden können!
Alle Beschaffungen sowie die Zulassung des beschafften Fahrzeuges müssen bis zum 30.09.2024 erfolgt sein!
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial%26mobil
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