Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention liegt vor – Verabschiedung soll bereits am Freitag erfolgen
Seit gestern liegt ein Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 vor. Das Gesetz soll bereits am Freitag verabschiedet werden. Auch wenn bis Freitag noch Änderungen im Gesetzestext möglich sind: Der uns vorliegende Gesetzentwurf der neuen Regierungskoalition weist einige Klarstellungen und Hinweise auf, auf die wir in aller Kürze hier eingehen möchten.
***Bitte beachten Sie: Dies sind bislang nur Hinweise und noch keine verbindlichen Informationen, da bis Freitag noch Änderungen möglich sind. Wir werden Sie selbstverständlich ausführlich informieren, sobald das Gesetz verabschiedet ist und von uns geprüft wurde.***
Zu folgenden Themen finden sich Klarstellungen bzw. Neuerungen im Gesetzesentwurf:
Testpflicht in den Praxen
Laut Entwurf wird bundesweit klargestellt, dass geimpfte und genesen Mitarbeiter zweimal pro Kalenderwoche getestet werden müssen. Bei Nichtimmunisierung soll es bei der täglichen Testpflicht bleiben.
Dokumentationspflicht
Der Arbeitgeber muss den Impf-, Genesenen- sowie den Teststatus fortlaufend dokumentieren – bei Bedarf täglich. Daran soll sich im nichts ändern. Die zweiwöchentliche Übermittlungspflicht dieser Daten an das Gesundheitsamt soll allerdings entfallen.
Besucher und Begleiter
Hier weist der Gesetzesentwurf leider noch einige Ungenauigkeiten auf. Unstreitig scheint zu sein, dass bei Nichtimmunisierten keine Testpflicht besteht, wenn die Betreuungsperson oder die Eltern die Patientin oder den Patienten zur Therapie in die Praxis bringt und dann die Praxis sofort wieder verlässt. Auch sollen Begleitpersonen, auf die die Patienten angewiesen sind (z. B. im Falle von Minderjährigen oder Menschen mit Behinderung) nicht als Besucher zählen, sondern wie Patienten behandelt werden – in diesem Falle bräuchten diese also keinen Testnachweis.
Auskunfts- und Übermittlungspflicht gegenüber den zuständigen Behörden
Neu ist im Gesetzesentwurf: Der zuständigen Behörde sind auf deren Anforderung Angaben in anonymisierter Form zum Anteil der in der Einrichtung beschäftigten Personen zu übermitteln, die geimpft sind.
Impfpflicht, auch für Physio-Praxen
Geplant ist eine Impfpflicht für die Gesundheits- und Pflegeberufe. Diese würde dann auch für Physiotherapeuten, die in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie in Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe arbeiten, gelten.
Zeitplan und weitere Schritte
Der Deutsche Bundestag hat gestern nach gut einstündiger Beratung den Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP in den Hauptausschuss des Deutschen Bundestages zur weiteren Beratung verwiesen. Auf Basis der Beratungsergebnisse im Hauptausschuss, der am morgigen Mittwoch tagt, soll das Gesetz und die Änderungen bereits am Freitag dieser Woche in 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Danach berät der Deutsche Bundesrat noch am gleichen Tag in einer Sondersitzung voraussichtlich gegen 13 Uhr über die Änderungen. Damit erfolgt die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Rekordtempo.
Über das finale Bundesgesetz und die Auswirkungen auf der Landesebene halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden!
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