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22.07.2022 – Landesverband Bayern

Energiepreispauschale von 300 Euro für alle Arbeitnehmer im ersten Dienstverhältnis

Die von der Bundesregierung angekündigte Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro ist beschlossen und verkündet. Sie soll einen Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise schaffen. Die EPP ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.

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