22.07.2022
–
Landesverband Bayern
Energiepreispauschale von 300 Euro für alle Arbeitnehmer im ersten Dienstverhältnis
Die von der Bundesregierung angekündigte Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro ist beschlossen und verkündet. Sie soll einen Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise schaffen. Die EPP ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.

Bitte melde Dich auf unserer Webseite an, um diese Mitteilung zu lesen.
Login Mitglieder
Gib bitte Deine Mitgliedsnummer und Passwort ein, um Dich an der Website anzumelden:
Passwort vergessen?