Eilmeldung: Gesundheitsministerkonferenz zur Klärung strittiger Fragen

Wir erhoffen uns, dass nach dieser Gesundheitsministerkonferenz u.a. zu folgenden Fragen Klarheit besteht:
- Wie häufig müssen sich geimpfte oder genesene Mitarbeitende testen lassen?
- Welche Dokumentationen müssen durchgeführt werden und an wen sind diese zu melden?
- Wer gilt als Besucher i. S. von § 28b IFSG – auch Begleitpersonen von Kindern?
- Wer übernimmt die anfallenden Kosten? 10 Tests pro Mitarbeitenden pro Monat dürften nicht ausreichen!
Die Frage, welche Zutrittsregelungen für Patientinnen und Patienten gelten, wird voraussichtlich weiterhin auf Länderebene geregelt. Die Bundesregelung sieht vor, dass nichtgeimpfte und nichtgenesene Patientinnen und Patienten keine Zutrittsnachweise erbringen müssen. In einzelnen Bundesländern gelten jedoch 3G- oder sogar 2G-Regelungen. Bitte erfragen Sie diese zur Sicherheit nochmal bei Ihrem Landesverband.
PHYSIO-DEUTSCHLAND wird Sie schnellstmöglich informieren, sobald die Ergebnisse der Gesundheitsministerkonferenz vorliegen.
Hinweis Landesverband Bayern:
Die aktuelle 15. Bayerische Infektionsschutzverordnung sieht keine"G-Regel" für Patienten vor.