DGUV verlängert Übergangsfrist für neue Vordrucke
Die Verordnungen für Erweiterte Ambulante Physiotherapie (F2410), die Verordnungen F 2400 und F 2402 für die Erbringung physiotherapeutischer und ergotherapeutischer Leistungen wurden dieses Jahr überarbeitet und erneuert. Leider konnten die neuen Verordnungen noch nicht in jeder Praxissoftware implementiert werden.
Die DGUV hat jetzt ihre Ärzte informiert, dass sie die Übergangsfrist zur Nutzung der alten Verordnungen noch einmal bis zum 31.12.2023 verlängert.
Ab dem 01.01.2024 dürfen die EAP sowie physiotherapeutische und ergotherapeutische Leistungen nur noch auf den neuen Vordrucken verordnet werden.
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