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Liebe Mitglieder,

diese neuen Maßnahmen müssen nun zunächst in die 14. Bayerische Infektionsschutzverordnung eingearbeitet werden.

Sobald deren aktualisierte Fassung vorliegt werden wir sie - wie immer – auf Relevanz für die Physiotherapiepraxen analysieren

Anschließend senden wir diese Informationen in gewohnter Art und Weise unseren Mitgliedern per Email zu.

Das ist dann unser 58. exklusives bayernspezifisches Mitgliedermailing rund um das Thema Corona.