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26.08.2021

Corona-Regelungen zum Entlassmanagement werden verlängert

Am 25. August 2021 hat der Bundestag erneut einer Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite um weitere drei Monate zugestimmt.

Dadurch gelten auch die Regelungen zum Entlassmanagement des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die physiotherapeutischen Berufe weiter fort. Um weitere Arztgänge zu vermeiden, dürfen Krankenhausärztinnen und Ärzte für bis zu 14 Tage (statt bis zu 7 Tage) Heil- und Hilfsmittel verordnen und die VO hat eine Gültigkeit von 21 Tagen statt von 14 Tagen.

Diese Regelungen gelten mit der erneuten Verlängerung durch den Bundestag nun bis 25. November 2021.