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02.09.2021

Corona: Neue bayerische Verordnung: OP Masken für Patienten ab 02.09.2021

Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die 14. Bayerischen Infektionsschutzverordnung ist heute früh (02.09.2021) bzw. in der vergangenen Nacht

veröffentlicht worden und daher können wir nun sicher darüber informieren, dass auch die

Patienten nur eine medizinische Maske = „OP-Maske“ tragen müssen.

Das ergibt sich aus der 14. Bayerische Infektionsschutz-Verordnung:

§ 2 Maskenpflicht

1. In Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich geschlossener öffentlicher Fahrzeugbereiche, Kabinen und Ähnlichem gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Maskenpflicht).

Zu den Corona Regeln „GGG“ hatten wir Sie bereits informiert.

Diese gelten für Ihre Kunden (Stichworte: Sport, Wellness, etc,)

In der 14. Bayerischen Infektionsschutzverordnung wird noch einmal deutlich gemacht,

dass die GGG Regel nicht für Ihre therapeutischen Behandlungen gilt:

§ 3 Geimpft, genesen, getestet (3G)

(=> anzuwenden bei)

……..

2. Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind.

Die 14. Bayerische Infektionsschutzverordnung finden Sie hier:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/