Blankoverordnung bei "sonstigen Kostenträgern" – ist das möglich?
DGUV/Berufsgenossenschaften:
Eine Blankoverordnung ist im Bereich Berufsgenossenschaften/Unfallkassen leider nicht vorgesehen.
Bundeswehr:
Auch hier hat die Blankoverordnung noch keinen Einzug gehalten.
Freie Heilfürsorge (Landespolizisten, Feuerwehrbeamte):
Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein: Es gelten die Regelungen analog der GKV.
In Schleswig-Holstein gibt es – anders als in den anderen drei Bundesländern - bei den konventionellen Verordnungen eine Genehmigungspflicht, wenn die Behandlungseinheiten 24 Einheiten übersteigen. Bei Verordnungen mit mehr als 24 Behandlungseinheiten müssen also Polizisten und Feuerwehrleute in Schleswig-Holstein vorab bei ihrer Heilfürsorgestelle um Genehmigung bitten.
Dies gilt jedoch nicht im Rahmen einer Blankoverordnung: Hier bedarf es keiner vorherigen Genehmigung.
Apropos…
Im letzten Newsletter verkündeten wir noch, dass Bremen sich zur Erhöhung der beihilfefähigen Höchstsätze in Schweigen hüllt. Dieses Schweigen ist es uns nun gelungen zu brechen: Auch in Bremen soll eine Anhebung der beihilfefähigen Heilmittelhöchstbeträge erfolgen. Dies wird jedoch nicht vor dem 1. August dieses Jahres erfolgen können. Wir bleiben dran und werden berichten!
Kennen Sie schon unsere Auflistung der beihilfefähigen Höchstbeträge in unseren Nordländern? Wenn nicht, ist sie nur einen Klick entfernt:
Aktuelle Beihilfesätze im Nordverbund sowie Link zur Bundesbeihilfe