BGW vergibt Förderung für Verbesserung der Sicherheit von Therapieliegen
Energetisch höhenverstellbare Therapieliegen sollen sicherer werden. Dafür hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein neues Programm gestartet: Ab sofort können Unternehmen eine finanzielle Förderung erhalten, wenn sie vorhandene Liegen nachrüsten oder neue beschaffen.
Sicherheit über gesetzliches Mindestmaß hinaus
Energetisch höhenverstellbare Liegen gehören in den Bereichen Medizin, Therapie und Wellness vielfach zur Grundausstattung. Doch mangelnde Sicherheitstechnik an vielen betriebenen Liegen birgt eine Gefahr für Beschäftigte, Patientinnen, Patienten und Dritte: Wird versehentlich die Höhenverstellung ausgelöst, kann das zu schweren Unfällen führen. Seit September 2019 gilt deshalb eine aktualisierte Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit verschärften Sicherheitsanforderungen.
Eine neue BGW-Förderung soll einen Anreiz geben, das Sicherheitsniveau höhenverstellbarer Liegen über das gesetzliche Mindestmaß zu heben. Bei Neuanschaffung sind grundsätzlich 250 Euro Förderung möglich. Für eine Nachrüstung können bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden, maximal 250 Euro. Insgesamt können Unternehmen einmalig bis zu 500 Euro Förderung erhalten. Dabei muss sichergestellt sein, dass alle im Unternehmen vorhandenen Liegen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen – und die neuen oder nachgerüsteten diesen Standard noch übertreffen. Informationen zur Förderung und einen Online-Antrag gibt es auf www.bgw-online.de/therapieliegen.
Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Wer energetisch höhenverstellbare Liegen betreibt, ist verpflichtet, diese auf Sicherheitsmängel zu überprüfen. Lässt sich beispielsweise nicht ausreichend verhindern, dass eine vorhandene Liege unbeabsichtigt in Gang gesetzt wird, muss sie nachgerüstet oder durch eine neue ersetzt werden.
Um Unternehmen bei der regelmäßigen Überprüfung vorhandener Geräte zu unterstützen, hat die BGW eine Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht. Sie dient der Orientierung, welche Schutzmaßnahmen infrage kommen, und hilft, Maßnahmen zu koordinieren, Verantwortlichkeiten zu regeln und die Umsetzung im Blick zu behalten. Die Handlungshilfe steht ebenfalls auf
www.bgw-online.de/therapieliegen zum Download bereit.
Quelle: Pressemitteilung der BGW
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