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Die beihilfefähigen Höchstbeträge für Bundesbeamte werden zum 1. Februar angehoben. Das neue Leistungsverzeichnis steht unseren Mitgliedern ab sofort im Download-Center unserer Homepage zur Verfügung.

Beihilfefähige Höchstbeträge - Bund - ab 1. Februar 2026

Aktuell liegen uns leider noch keine Informationen vor, ob auch die Beihilfesätze für die Bayerischen Landesbeamten angehoben werden. Wir informieren Sie selbstveständlich sofort, wenn wir Neuigkeiten in Erfahrung bringen.

Wie immer gilt: Die beihilfefähigen Höchstsätze stellen keine Preisliste für Leistungserbringer dar. Maßgeblich bleibt immer der im Behandlungsvertrag zwischen Patient*in und Praxis vereinbarte Preis – dieser sollte nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert werden und nicht von möglichen Erstattungen abhängig sein.