Beihilfe Bayern: Neue Sätze ab 1. Oktober 2024
Nachdem die beilhilfefähigen Höchstbeträge Bund bereits zum 1. April 2024 erhöht wurden, zieht Bayern nun nach. Ab dem 1.10. gelten neuen Sätze für die bayerischen Beamten.
Die neuen Sätze stehen Ihnen im Download-Bereich unserer Homepage www.bay.physio-deutschland.de zur Verfügung.
Wie immer gilt:
Beihilfe ist eine Teilerstattung von Kosten
Beamte und Beamtinnen sind aus Sicht der Praxis Privatpatienten. Die vom Dienstherrn des Beamten gewährte Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen. Die Betonung liegt dabei auf Unterstützung. Differenzen zu den beihilfefähigen Höchstbeträgen und den tatsächlichen Behandlungskosten müssen die Patientin oder der Patient selbst tragen oder durch eine entsprechende private Zusatzversicherung absichern.
Unsere Empfehlung für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber: Grundlage für die private Abrechnung der physiotherapeutischen Leistungen sollte stets ein Honorarvertrag sein, in dem Preis und Leistung vertraglich mit dem Patienten oder der Patientin vor Behandlungsbeginn vereinbart werden.
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