Anerkenntnis Bundesrahmenvertrag: finale Frist endet am 30. April 2022
Am 30. April 2022 läuft die verlängerte Frist zur Anerkenntnis des Bundesrahmenvertrages ab. Diesen Vertrag müssen alle Physiotherapiepraxen anerkennen, die eine Kassenzulassung haben.
Falls Sie die Anerkenntnis tatsächlich noch nicht erledigt haben, möchten wir nochmal auf unsere Infografik (siehe Schritte 1 und 2) mit direkten Verlinkungen und wichtigen Hinweisen zur Anerkenntnis des Bundesrahmenvertrages hinweisen.
Bitte beachten Sie: Jede Praxis muss den neuen Bundesrahmenvertrag bis zum 30 April 2022 anerkannt haben, denn der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, nach dem 30. April ansonsten die Zulassungen zu entziehen.
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