Aktualisierte Corona-Testverordnung in Kraft – Pauschale wird abgesenkt!
Seit heute gilt die im Bundesanzeiger veröffentlichte "Fünfte Verordnung zur Änderung der Corona-Testverordnung“. Mit der neuen Verordnung senkt der Gesetzgeber u.a. den pauschalen Abrechnungsbetrag für die in den Praxen durchgeführten Corona-Tests von 2,50 auf neu 2 Euro. Die aktualisierte Corona-Testverordnung gilt bis 28. Februar 2023. Der Anspruch auf Testung und deren pauschalen Erstattung bleibt damit bis Ende Februar 2023 bestehen.
Abrechnungsfristen beachten
Die neue Testverordnung gibt vor, dass Tests, die bis 30. November 2022 erbracht worden sind, bis spätestens zum Ablauf des 31. Januar 2023 abgerechnet werden müssen.
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