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12.03.2020

Abrechnungsregelungen aufgrund von Corona angepasst

PHYSIO-DEUTSCHLAND und die weiteren Verbände haben sich mit den gesetzlichen Krankenkassen auf Ausnahmeregelungen in Bezug auf Behandlungsunterbrechungen und Abrechnung verständigt.

Die Regelungen gelten ab sofort in folgenden Fällen:

  1. Schließung der Heilmittelpraxis

  2. Häusliche Quarantäne des Praxispersonals oder des Versicherten

  3. Terminabsage aus Ansteckungsangst

  4. Absage des Termins durch die Praxis aus oben genannten Gründen

Bei einen dieser Gründe kann mit Vermerk des Zeichens C auf der Rückseite der Verordnung:

a) der Behandlungsbeginn auf 28 Tage verlängert werden (außer bei Entlassmanagement).
b) die Behandlung ab dem 01. März 2020 für 42 Tage unterbrochen werden.

Bitte beachten Sie: Sofern die Krankenkassen eine Zahlung aufgrund krankheitsbedingter personeller Engpässe nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen sicherstellen können, wird der Vergütungsanspruch 42 Kalendertage nach dem Eingang der Abrechnungsunterlagen fällig.