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28.06.2019

Ab dem 01.07.2019 gelten die Bundeshöchstpreise!

Entsprechend der mit großen Mühen unseres Berufsverbandes und mit Hilfe der Politik erreichten gesetzlichen Neuregelung in § 125 b SGB V (5. Sozialgesetzbuch) gelten ab dem 1. Juli 2019 bundesweit und einheitlich die jeweils höchsten Preise, die für die jeweilige Leistungsposition in einer Region vereinbart worden sind

Die neue Preise haben wir Ihnen bereits per E-Mail zugeschickt, sie können auf die Listen auch jeder Zeit ganz oben im Download-Bereich unserer Homepage zugreifen.

Die neuen Preise gelten ab dem 1. Juli 2019 (Laufzeit 12 Monate).

Der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände haben sich auf die Preise entsprechend dem neuen gesetzlichen Auftrag verständigt. Die Preise sind als die neue Preisliste der bestehenden Rahmen- und Vergütungsverträge anzusehen.

Da diese noch gültigen Rahmen- bzw. Vergütungsverträge durchaus Unterschiede aufweisen (im RVO-Bayern-Vergütungsvertrag haben wir weder die Leistung „Therapiebericht“, noch die Leistung „Rückbildungsgymnastik“), haben wir Ihnen 3 Preislisten geschickt, obwohl der jeweilige Preis identisch ist.

Auch die bisherigen und somit nach wie vor geltenden Regelungen je Kassenart, für welche Verordnungen die neuen Preise gelten, sind unterschiedlich.

Bitte beachten Sie die Informationen Ihrer Softwareanbieter bzw. Ihrer Abrechnungsdienstleister und hinterlegen Sie in Ihrer EDV wie gewohnt je Kassenart „eigene Tarife“.

Alle Preislisten haben wir aus formalem Grund - jede Kasse selbst muss diese Preise noch veröffentlichen - mit dem Hinweis „vorläufig“ versehen. Das soll Sie bitte nicht irritieren.