Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
27.08.2019

Ab 01.09.2019 gibt es pro Bundesland nur noch eine Zulassungsstelle, deren Entscheidung für alle Krankenkassen gilt!

ARGE HEILMITTELZULASSUNG BAYERN nimmt Arbeit auf

Mit Einführung des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) hat der Gesetzgeber u. a. die Bearbeitung der Zulassungen neu geregelt. Ab dem 01.09.2019 wird die Entscheidung über die Zulassung bzw. Abrechnungsberechtigung nur noch von einer Stelle pro Bundesland getroffen, die mit Wirkung für alle Krankenkassen gilt.

Für das Bundesland Bayern wurde hierzu die "Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Bayern" (kurz: ARGE) gegründet. Künftig werden sich die AOK Bayern und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) diese Aufgabe nach Regierungsbezirken teilen.

Der große Vorteil für die Leistungserbringer: Die Unterlagen sind ab dem 01.09.2019 nur noch bei einer Stelle einzureichen.

  • zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz ist die ARGE HEILMITTELZULASSUNG BAYERN, c/o AOK Bayern DLZ Heilmittel, Wackersdorfer Str. 36a, 92421 Schwandorf, T: 09431 /210-222, Fax: 09431 210 3114, Email: niederbayern@bayern-heilmittelzulassung.de; oberpfalz@bayern-heilmittelzulassung.de ; oberbayern@bayern-heilmittelzulassung.de

  • zuständig für die Regierungsbezirke Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken und Schwaben ist die ARGE HEILMITTELZULASSUNG BAYERN, c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Bayern, Arnulfstr. 201a, 80634 München, T: 089 / 55 25 51 -0, Fax: 089 55 25 51-14, Email: bayern@zulassung-heilmittel.de

Bitte achten Sie darauf, bei jedem Schriftwechsel das Institutionskennzeichen der Praxis anzugeben. Sollten mehrere Praxisstandorte betrieben werden oder die Zulassungen mehrere Heilmitteldisziplinen umfassen, so sind die Unterlagen jeweils separat für jeden betroffenen Bereich einzureichen.

Bitte beachten Sie:

Es handelt sich lediglich um eine Änderung der Zuständigkeit. Es gibt für die zugelassenen Praxen nichts zu tun, zu ändern oder zu beantragen

Sie melden sich -  so wie bisher auch - dann bei der ARGE, wenn Sie z.B. :

Eine Praxiszulassung beantragen wollen oder eine Änderung bezüglich Ihrer Kassenzulassung haben (z. B. neue Mitarbeiter mit Zertifikaten).